Options
La locuzione quattordici giorni tra norma linguistica e norma giuridica
Auteur(s)
Bruno, Giovanni
Date de parution
2015
In
Bulletin VALS-ASLA, Université de Neuchâtel, Institut des sciences du langage et de la communication, 2015/T1//129-148
Résumé
Um einen Zeitabschnitt oder eine Frist von zwei Wochen in Tagen auszudrücken, bedienen sich die romanischen und die germanisch-angelsächsischen Sprachen verschiedenartiger Zahlwörter und Zählmethoden. Insbesondere verwendet die italienische Sprache die Wendung quindici giorni, während das Deutsche von vierzehn Tagen spricht. Steht nun ein solcher Ausdruck in den Erlassen der Bundesgesetzgebung der Schweiz, deren drei amtliche Sprachfassungen gleichwertig sind, so stellt sich die Frage nach der richtigen Anwendung und Auslegung der Gesetze. Wird in einem Erlass 14 giorni beziehungsweise 15 Tage verwendet, so entspricht dies nicht dem jeweiligen Sprachgebrauch. Bei der Übersetzung solcher Wendungen zwischen diesen zwei Sprachen wird bei nicht normativen Texten üblicherweise die spracheigene Wendung gebraucht, was bei der Übersetzung der Erlasse einer mehrsprachigen Gesetzgebung nicht zulässig ist. Man hätte dann nämlich unterschiedliche Zahlangaben, was zu einer uneinheitlichen Anwendung und Auslegung der Texte führen würde, zumal das Gesetz selber die Fristbestimmung regelt (insbesondere in Art. 77 Abs. 1 des Obligationenrechts). Der Autor plädiert dafür, dass in den Erlassen der Gesetzgebung der Eidgenossenschaft künftig nur noch die – heute bereits parallel existierenden – Fristangaben fünfzehn Tage, quinze jours und quindici giorni verwendet werden.
Identifiants
Type de publication
journal article
Dossier(s) à télécharger