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Wirkungszusammenhänge Migration, Integration und Rückkehr : eine Literaturanalyse im Auftrag des SEM in Erfüllung des Postulats 16.3790 «Migration. Langfristige Folgen der Integration»
Editeur(s)
Üllen, Sanda
Bilger, Veronika
Hofmann, Martin
Date de parution
2020
Collection
SFM Studies ;75d
Résumé
Am 29. September 2016 hat die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei im Nationalrat das Postulat 16.3790 «Migration. Langfristige Folgen der Integration» eingereicht. Das Postulat greift vier thematisch breite Fragestellungen zu Migration, Integration und Rückkehr von Migranten und Migrantinnen in ihr Herkunftsland auf (siehe Anhang 1). In seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass keine allgemeingültigen Aussagen zu den aufgeworfenen Fragen zu erwarten seien. Er zeigte sich aber bereit, einen Bericht zu den relevanten Zusammenhängen erstellen zu lassen, der auf dem aktuellen Kenntnisstand beruht. Im Rahmen der Erfüllung des Postulats hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Schweizer Forum für Migrations-und Bevölkerungsstudien (SFM) und das International Centre for Migration Policy Development(ICMPD) mit einer Literaturstudie beauftragt. Ziel dieser Studie ist es, den allgemeinen Kontext und empirisch fundierte Forschungsergebnisse der im Postulat aufgeworfenen Themenbereiche zu dokumentieren.Je nach Migrationsform regeln verschiedene gesetzliche Grundlagen Zulassung und Aufenthalt von Migranten und Migrantinnen. Aus diesem Grund ist insbesondere zwischen der Arbeitsmigration, dem Familiennachzug und der Asylmigration zu unterscheiden. Während bei der Arbeitsmigration wirtschaftliche Interessen im Zentrum stehen, geht es beim Familiennachzug um das Recht auf Familienleben und bei der Asylmigration um das Recht auf Schutz und Sicherheit. Andere Migrationsgründe, etwa Studienzwecke, werden in diesem Bericht nicht betrachtet. Bei Arbeitsmigration und Familiennachzug ist auf Gesetzesebene eine zwingende Rückkehr ins Herkunftsland bzw. eine Ausreise nur vorgesehen, wenn die betreffende Person eine Straftat begangen hat oder wenn der Aufenthaltszweck nicht mehr erfüllt ist, etwa nach dem Ablauf einer befristeten Anstellung. Bei der Asylmigration ist eine Rückkehr ins Herkunftsland nach einem negativen Asylentscheid vorgesehen. Allerdings können Geflüchtete –wenn eine Rückkehr unzumutbar, unmöglich oder unzulässig ist, etwa weil im Herkunftsland Krieg herrscht –trotz negativen Entscheids als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz bleiben. Auf Gesetzesebene ist eine Rückkehr ansonsten nicht vorgesehen, spezifisch auch nicht bei anerkannten Flüchtlingen, was eine freiwillige Rückkehr natürlich nicht ausschliesst.
Identifiants
Autre version
https://www.unine.ch/sfm/de/home/publications/etudes-du-sfm.html
Type de publication
journal
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