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    Bauen ohne Bewilligung: Bundesgerichtsentscheide 2010 – 2016 zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands
    (2018-2-11)
    Halten sich Bauleute nicht an die Gesetze, Pläne und Verfügungen, die auf raumplanerischen Grundlagen beruhen, wird das komplexe Planungssystem unterlaufen. Im Falle von widerrechtlichen Bauten muss die Behörde Massnahmen ergreifen, um den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Dabei gilt es, die verfassungsmässigen Rechte von Privaten – allen voran die Eigentumsgarantie – zu beachten und die Verfassungsgrundsätze (Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben, Rechtsgleichheit) zu berücksichtigen. Diese Rechte und Grundsätze können bei einer Beschwerde gegen die Wiederherstellungsverfügung ins Feld geführt werden. In diesem RAUM & UMWELT wird aufgezeigt, was es bei der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu berücksichtigen gilt und weshalb die obigen Einwände das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands selten überwiegen