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Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren
Titre du projet
Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren
Description
Wie läuft eigentlich ein Strafverfahren ab? TV-Serien wie Suits und Bestseller-Autoren wie John Grisham vermitteln das klassische Bild: In einer öffentlichen Verhandlung vor einem unabhängigen Richter liefern sich Beschuldigte, Staatsanwälte und Verteidiger verbale Duelle. Am Ende verkündet der Vorsitzende nicht ohne einen gewissen Pathos das Urteil und belehrt den Beschuldigten über seine Rechte.
Tatsächlich werden in der Schweiz deutlich mehr als 90 Prozent aller nicht eingestellten Strafverfahren auf ganz andere Weise erledigt. Das quantitativ relevanteste Instrument der Verfahrenserledigung im Strafprozess ist nämlich der Strafbefehl. Dieser wird nicht von einem Richter erlassen, sondern vom Staatsanwalt. Der muss den Beschuldigten nicht einvernehmen, sondern kann den Strafbefehl auch schlicht auf Grundlage der (Polizei-)akten erlassen. Eine öffentliche Verhandlung findet in keinem Fall statt. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten in den meisten Fällen per Post zugestellt. Wenn dieser nicht aktiv binnen zehn Tagen Einsprache dagegen erhebt, entfaltet der Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Das Strafbefehlsverfahren ist zweifelsfrei effizient und spart Ressourcen, hat aber auch viele Kritiker. Die bemängeln vor allem, dass elementare Beschuldigtenrechte vernachlässigt würden.
Trotz seiner quantitativen Relevanz und inhaltlichen Umstrittenheit wurde das 2011 schweizweit vereinheitlichte Strafbefehlsverfahren bisher kaum empirisch untersucht. Das Projekt "Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren" hat zum Ziel, mittels Aktenanalyse umfassende Daten zum Ablauf des Verfahrens in sechs Kantonen und drei Sprachregionen zu erheben und so die dogmatische Diskussion um den Aspekt der Verfahrensrealität zu ergänzen.
Tatsächlich werden in der Schweiz deutlich mehr als 90 Prozent aller nicht eingestellten Strafverfahren auf ganz andere Weise erledigt. Das quantitativ relevanteste Instrument der Verfahrenserledigung im Strafprozess ist nämlich der Strafbefehl. Dieser wird nicht von einem Richter erlassen, sondern vom Staatsanwalt. Der muss den Beschuldigten nicht einvernehmen, sondern kann den Strafbefehl auch schlicht auf Grundlage der (Polizei-)akten erlassen. Eine öffentliche Verhandlung findet in keinem Fall statt. Der Strafbefehl wird dem Beschuldigten in den meisten Fällen per Post zugestellt. Wenn dieser nicht aktiv binnen zehn Tagen Einsprache dagegen erhebt, entfaltet der Strafbefehl die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
Das Strafbefehlsverfahren ist zweifelsfrei effizient und spart Ressourcen, hat aber auch viele Kritiker. Die bemängeln vor allem, dass elementare Beschuldigtenrechte vernachlässigt würden.
Trotz seiner quantitativen Relevanz und inhaltlichen Umstrittenheit wurde das 2011 schweizweit vereinheitlichte Strafbefehlsverfahren bisher kaum empirisch untersucht. Das Projekt "Zahlen und Fakten zum Strafbefehlsverfahren" hat zum Ziel, mittels Aktenanalyse umfassende Daten zum Ablauf des Verfahrens in sechs Kantonen und drei Sprachregionen zu erheben und so die dogmatische Diskussion um den Aspekt der Verfahrensrealität zu ergänzen.
Chercheur principal
Statut
Completed
Date de début
1 Août 2017
Date de fin
31 Décembre 2020
Chercheurs
Thommen, Marc
Organisations
Identifiant interne
42737
identifiant