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Behinderung und Asyl: Wie wird Behinderung im schweizerischen Asylwesen thematisiert?
Auteur(s)
Horand, Isabelle
Date de parution
2017
Mots-clés
Résumé
Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich mit dem Thema Behinderung im schweizeri-schen Asylwesen. Mit den Disability Studies als theoretische Grundlage wurden 15 problem-zentrierte Interviews mit Mitarbeiter*innen aus dem Behindertenwesen und Asylwesen durch-geführt und ausgewertet. Der Fokus lag dabei auf dem diskursiven Herstellungsprozess von Behinderung im Asylwesen. Ausserdem wurde analysiert, welche Massnahmen bereitgestellt werden, um einen möglichst barrierefreien Ablauf des Asylverfahrens zu gewährleisten. <br> Die Auswertung der empirischen Daten hat gezeigt, dass Behinderung im Asylwesen primär als medizinisches, individuelles 'Problem' dargestellt wird. Damit behindertenspezifische Mas-snahmen ergriffen werden und/oder die Behinderung einer gesuchstellenden Person als sachverhaltsrelevant eingeschätzt wird und somit einen Einfluss auf die Einschätzung der Flüchtlingseigenschaft hat, muss die Behinderung von Fachpersonen mittels ärztlicher Atteste nachgewiesen werden. <br> Die Analyse der Interviews hat auch ergeben, dass viele Mitarbeiter*innen im Asylwesen der Meinung sind, über die besonderen Bedürfnisse behinderter Gesuchsteller*innen informiert zu sein. Gründe dafür sind erstens die Annahme, dass es sich bei traumatisierten Personen um behinderte Personen handelt und bereits genügend Sensibilisierungsprogramme zum Thema Trauma im Asylverfahren angeboten werden. Zweitens werden Gesuchsteller*innen mit Be-hinderungen als Teil der Gruppe 'vulnerabler Personen' angesehen, für die bereits diverse spezifische Massnahmen vorgesehen sind. <br> Trotz der internationalen Behindertenrechtskonvention gibt es in der Schweiz noch wenig sys-tematische Abläufe und Richtlinien, die ein barrierefreies Asylverfahren ermöglichen würden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Unter anderem sind dies die fehlende behindertenspezifische Sensibilisierung im Asylwesen und die mangelhafte Koordination zwischen den Institutionen des Behinderten- und Asylbereichs. Des Weiteren weisen die Institutionsmitarbeiter*innen auf die kleine Anzahl Betroffener und die unklare finanzielle Deckung von Leistungen hin, um zu erklären, wieso spezifische Vorkehrungen für behinderte Gesuchsteller*innen im Asylbereich nicht notwendig oder nicht realisierbar sind. <br> Somit dominiert im Asylwesen weiterhin das medizinische Modell von Behinderung, das im Gegensatz zum sozialen Modell die behindernde Umwelt nicht mitberücksichtigt und den Fo-kus auf den 'behinderten Körper' legt. Am 'behinderten Körper' wird im Asylverfahren auch die Glaubwürdigkeit der Asylgründe gemessen und ist deswegen auch Zielscheibe institutioneller Definitionsmacht.
Notes
Mémoire de master : Université de Neuchâtel, 2017
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Type de publication
master thesis
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